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HBFS-Pflegeberufegesetz

Vorschrift

Auszug ThürSOHBFS 3 §51:

  1. Für jedes Schuljahr erteilt die Schule dem Schüler ein Zeugnis über die in den jeweiligen Lernfeldern und in der praktischen Ausbildung erbrachten Leistungen. Die Noten der Zwischenprüfung bleiben bei der Bildung der Jahresnoten außer Betracht.
  2. Für jedes Schuljahr wird jeweils eine Gesamtnote über die im Unterricht und über die in der praktischen Ausbildung erbrachten Leistungen gebildet.
  3. Die Gesamtnote über die im Unterricht erbrachten Leistungen ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der im Jahreszeugnis ausgewiesenen Jahresnoten für die einzelnen Lernfelder; entsteht dabei ein Bruchwert, wird auf ganze Noten kaufmännisch gerundet.
  4. Die Jahresnote für die praktische Ausbildung wird durch die Schule im Benehmen mit dem Träger der praktischen Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung der für das jeweilige Schuljahr erstellten qualifizierten Leistungseinschätzungen und die während der praktischen Ausbildung erteilten Leistungsbewertungen festgelegt. Ist ein Praxiseinsatz am Ende eines Schuljahres nicht beendet, erfolgt die Berücksichtigung im nächsten Schuljahr. Die Jahresnote ist gleichzeitig die Gesamtnote für die praktische Ausbildung.
  5. Am Ende des zweiten Schuljahres erstellt die Schule neben dem Jahreszeugnis eine Bescheinigung über das Ergebnis der Zwischenprüfung nach dem Muster des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums, welches Folgendes beinhaltet:
  6. die Gesamtnoten des schriftlichen und des praktisch-mündlichen Teils,
  7. die Feststellung, ob die Zwischenprüfung mit oder ohne Erfolg abgelegt wurde,
  8. bei erfolglos abgelegter Zwischenprüfung den Hinweis, dass die Schule gemeinsam mit dem Träger der praktischen Ausbildung Maßnahmen zur individuellen Förderung des Schülers zur möglichen Sicherung des Ausbildungserfolgs ergreift.
    Bei Teilzeitausbildung wird die Bescheinigung über das Ergebnis der Zwischenprüfung nach Satz 1 dem Jahreszeugnis beigefügt, in dem die Zwischenprüfung stattgefunden hat.
  9. Das Zeugnis für das letzte Schuljahr ist für Schüler mit regelmäßigem Ausbildungsbeginn zum 1. März bis zum 15. Oktober und für Schüler mit regelmäßigem Ausbildungsbeginn zum 1. September bis zum 15. Mai des laufenden Schuljahres zu erteilen.
  10. Im Jahreszeugnis sind Fehlzeiten differenziert nach Unterricht und praktischer Ausbildung auszuweisen.
  11. Am Ende der Ausbildung erteilt die Schule nach bestandener Abschlussprüfung ein Abschlusszeugnis, das die Abschlussnoten für die Lernfelder und für die praktische Ausbildung während der gesamten Ausbildung ausweist. Für die Bildung der Abschlussnoten gilt § 21 Satz 1 entsprechend. Das Abschlusszeugnis enthält folgenden Hinweis: „Dieses Zeugnis gilt nur in Verbindung mit dem Zeugnis der zuständigen Behörde über die Abschlussprüfung vom ...“.
  12. Ein Abgangszeugnis wird erteilt, wenn ein Schüler die Ausbildung vorzeitig verlässt oder nach Ablauf der Ausbildungszeit die Ausbildung ohne Abschluss beendet. Die Zeugnisnoten der Lernfelder sowie die Zeugnisnote der praktischen Ausbildung sind aus allen vorhandenen Leistungsnachweisen der jeweiligen Lernfelder und der praktischen Ausbildung zu bilden, sofern diese eine Beurteilung zulassen. Im Abgangszeugnis ist unter „Bemerkungen“ anzugeben, dass die Schule vorzeitig verlassen beziehungsweise die Abschlussprüfung nicht bestanden wurde und der Schüler die Schule ohne Abschluss verlässt.

Einstellungen der Fächer

Über den Menüpunkt BearbeitenFächer öffnen Sie die Fachverwaltung. Prüfen Sie für alle zutreffenden Lernfelder, ob der Haken Durchschnittsberechnung gesetzt ist. Deaktivieren Sie die Option für das Fach praktische Ausbildung.

Einstellungen in der Klassenverwaltung

Die Berechnung der Gesamtnote in PRIME LINE 4 erfolgt anhand von Durchschnittsberechnungsmodellen. Für die Berechnung des Durchschnitts gem. §51(3) ist kein gesondertes Berechnungsmodell notwendig. Wechseln Sie in die Klassenverwaltung und markieren Sie die gewünschte Klasse. Lassen Sie das Feld Durchschnitt leer oder geben Sie den Wert Standard an. Wiederholen Sie dies für alle betreffenden HBFS-Klassen. Schließen Sie die Klassenverwaltung.

Einstellungen auf der Seite Zeugnisdaten

Nach der Auswahl des richtigen Berechnungsmodells und der korrekten Stundentafel in der Klassenverwaltung können Sie nun für die Schüler die Durchschnitte berechnen lassen. Markieren Sie zunächst einen Schüler einer HBFS Klasse. Wechseln Sie dann auf die Registerkarte Zeugnisdaten. Durch klicken auf die Schaltfläche Berechnen wird nun der Durchschnitt gemäß der §51(3) ThürSOHBFS 3 durchgeführt. Im Feld Durchschnitt erscheint bei den Auszubildenden ein Wert mit einer Kommastelle. Das ist in diesem Fall korrekt – der Wert wird beim Ausdruck des Zeugnisses automatisch kaufmännisch gerundet.