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Prüfungsvorschriften

Zur Erfassung und Auswertung von Prüfungen werden sogenannte Prüfungsvorschriften verwendet. Eine Prüfungsvorschrift beschreibt die Teilgebiete einer Prüfung. Eine Prüfung kann zum Beispiel schriftlich, mündlich, praktisch oder schriftlich mit einer optionalen mündlichen Prüfung sein. Eine Prüfungsvorschrift kann aus bis zu 5 derartigen Prüfungsteilen bestehen.

Weiterhin enthält jede Vorschrift zwei Funktionen, die festlegen, wie die Gesamtprüfungsnote aus den Prüfungsteilen errechnet und wie das Prüfungsergebnis mit der Jahresnote zu einer Gesamtnote verrechnet wird.

Begrifflichkeiten: Als Endnote wird in PRIME LINE Notebook die Zensur bezeichnet, die sich aus den fachlichen Leistungen eines Schülers im Schuljahr ergibt. Oft wird diese Endnote auch als Jahresfortgangsnote bezeichnet. Die Gesamtprüfungsnote ist die Zensur, die sich aus den einzelnen Prüfungsleistungen des Schülers ergibt. Die Gesamtnote ist die aus Endnote und Gesamtprüfungsnote kombinierte Zensur.
Legt ein Schüler in einem Fach keine Prüfung ab, entspricht die Gesamtnote der Endnote (Jahresfortgangsnote).

Beispiel: Realschulabschluss in Thüringen

Strebt ein Thüringer Regelschüler den Realschulabschluss an, muss er am Ende der 10. Klasse drei schriftliche und eine mündliche Prüfung absolvieren. Die schriftlichen Prüfungen finden in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache statt. Das Fach der mündlichen Prüfung kann er aus einer Reihe anderer belegter Fächer wählen. In den Fächern der schriftlichen Prüfung kann er zusätzlich jeweils eine weitere mündliche Prüfung ablegen, um das Gesamtprüfungsergebnis zu verbessern. In diesem Fall geht das Ergebnis der mündlichen Prüfung zu einem Drittel in die Gesamtprüfungsnote ein. Die Gesamtprüfungsnote und die Endnote im Prüfungsfach gehen zu jeweils 50% in die Gesamtnote des Faches ein.

Darstellung Notenzusammensetzung

Dieses Grundschema gilt dann für Deutsch, Mathematik, die 1. Fremdsprache und die mündliche Prüfung.

Legt ein Schüler keine zusätzliche mündliche Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsfächer ab, ist die Gesamtprüfungsnote gleich der schriftlichen Prüfung. In dem Fach, in dem ausschließlich mündlich geprüft wird, ist die Gesamtprüfungsnote gleich der mündlichen Prüfung.

Zur Realisierung dieser Vorschriften wird eine neue Prüfungsvorschrift angelegt. Klicken Sie zunächst auf Bearbeiten - Prüfungsvorschriften zum Öffnen des Dialogfelds Prüfungsvorschriften.

Hier können Sie neue Vorschriften anlegen und vorhandene Prüfungsvorschriften löschen, umbenennen oder bearbeiten. Verwenden Sie dazu die entsprechenden Schaltflächen.

Zum Anlegen einer neuen Prüfungsvorschrift gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Klicken Sie auf Neue Vorschrift.
Es wird ein neuer Eintrag in die Liste eingefügt. Benennen Sie den Eintrag entsprechend der Prüfungsbezeichnung. 2. Klicken Sie auf Bearbeiten, um die Eigenschaften der neuen Vorschrift anzuzeigen.

![Dialog neue Vorschrift](img/plnb-sa-pruefung-2.png)
  1. Geben Sie in die Felder Bezeichnung der Einzelleistungen die Prüfungsteile ein. In unserem Beispiel sind das die Werte Schriftlich und Mündlich.
  2. Jetzt fehlen noch die beiden Formeln zur Berechnung der Gesamtprüfungsnote und der Gesamtnote. Fügen Sie in das Feld Berechnung der Gesamtprüfungsnote folgende Formel ein:

    avg1(endnote2("1";"#FACH#";"1");"2"; endnote2("1";"#FACH#";"2");"1")

    In das Feld Berechnung der Gesamtnote kommt folgende Formel:

    avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"1";endnote3("1";"#FACH#");"1") 5. Klicken Sie auf Zurück, um zur Übersicht über die Prüfungsvorschriften zurückzukehren.

Formeln

Formeln Zur Berechnung der Gesamtprüfungsnote und der Gesamtnote stehen verschiedene Funktionen zur Verfügung, die zu komplexen Formeln kombiniert werden können. Auf diese Weise lässt sich jedes Berechnungsmodell für jede beliebige Schulform nachbilden. Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

  1. endnote2:
    Die Funktion endnote2 ermöglicht die Abfrage der Jahresfortgangsnote oder den Ergebnissen der Prüfungsteile. Die Syntax der Funktion lautet:

    endnote2("1";"#FACH#";"index")

    Der erste Parameter 1 und der Parameter #FACH# sind obligatorisch und dürfen nicht verändert werden. Der Parameter index kann die Werte 0 bis 5 enthalten. Ist index 0, liefert die Funktion die Jahresfortgangsnote. Die Werte 1 bis 5 liefern die Ergebnisse der Prüfungsteile. Für das genannte Beispiel wird die Funktion drei Mal benötigt: - endnote2("1";"#FACH#";"0") liefert die Jahresfortgangsnote und wird für die Gesamtnote benötigt - endnote2("1";"#FACH#";"1") liefert das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und wird zum Berechnen der Gesamtprüfungsleistung verwendet - endnote2("1";"#FACH#";"2") liefert das Ergebnis der mündlichen Prüfung und wird ebenfalls zum Berechnen der Gesamtprüfungsleistung verwendet 2. avg1:
    Die Funktion avg1 berechnet einen gewichteten Durchschnitt über ihre Eingabeparameter. Die Syntax lautet:

    avg1(wert1;"gewicht1";wert1;"gewicht2"; ;wertX;"gewichtX")

    Dabei berechnet die Funktion den Durchschnitt nach folgendem Schema:
    (wert1gewicht1+wert2gewicht2+...+wertX*gewichtX) /(gewicht1+gewicht2+...+gewichtX)

    Da im Beispiel des Realschulabschlusses in Thüringen die mündliche Note das Prüfungsergebnis zu einem Drittel beeinflusst, muss die Funktion folgendermaßen verwendet werden:
    avg1([SPR];"2";[MPR];"1")

    [SPR] und [MPR] stehen hierbei für die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die man mit endnote2 ermitteln kann. Der Parameter 2 und der Parameter 1 stehen für die Wichtung der Teilergebnisse im Verhältnis 2:1. Setzt man nun die beiden Teile zusammen, erhält man für die Gesamtprüfungsnote folgende Formel:

    avg1(endnote2("1";"#FACH#";"1");"2"; endnote2("1";"#FACH#";"2");"1")

  2. endnote3:
    In Punkt 2 wurde beschrieben, wie der Durchschnitt für die Gesamtprüfungsnote gebildet wird. Beachten Sie, dass es sich hierbei um einen berechneten Wert handelt. Meist hat die Prüfungskommission einen entsprechenden Entscheidungsspielraum bezüglich der Festlegung der tatsächlichen Gesamtprüfungsnote. Diese wird durch die Prüfungskommission festgelegt. Um auf diese durch den Prüfer festgelegte Note zuzugreifen, benötigen wir die Funktion endnote3. Die Syntax sieht so aus:

    endnote3("1";"#FACH#")

    Diese Funktion wird exakt so verwendet wie hier angegeben. Die beiden Parameter dürfen nicht verändert werden.

Im letzten Schritt wird zur Berechnung der Gesamtnote die Funktion avg1 mit endnote2 und endnote3 verknüpft:

avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"1";endnote3("1";"#FACH#");"1")

Dieses Konstrukt berechnet den gewichteten Durchschnitt aus der Jahresfortgangsnote und der eingegebenen Prüfungsnote. Die beiden Parameter 1 geben das Verhältnis von Jahresfortgangsnote und Gesamtprüfungsnote an 1:1.