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Prüfungsvorschriften

Zur Erfassung und Auswertung von Prüfungsdaten werden sogenannte Prüfungsvorschriften verwendet. Eine Prüfungsvorschrift besteht aus bis zu 5 Prüfungsteilen und zwei Funktionen zur Berechnung der Prüfungsgesamtnote und der Jahresnote in einem bestimmten Fach. Um die Einrichtung und die Funktionsweise einer solchen Prüfungsvorschrift zu demonstrieren, soll an dieser Stelle ein Beispiel herangezogen werden. Anhand dieses Beispiels werden auch die Erstellung der Formeln zur Berechnung der Endnoten gezeigt:

Beispiel: Realschulabschluss Thüringen Strebt ein Schüler in Thüringen den Realschulabschluss an, muss er drei schriftliche und eine mündliche Prüfung ablegen. Die schriftlichen Prüfungen finden in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache statt. Das Fach der mündlichen Prüfung kann der Schüler aus einer Reihe anderer Fächer auswählen.
In den Fächern der schriftlichen Prüfungen kann der Schüler zusätzlich jeweils eine weitere mündliche Prüfung ablegen, um das Gesamtprüfungsergebnis zu verbessern. In diesem Fall geht das Ergebnis der mündlichen Prüfung zu einem Drittel in das Gesamtprüfungsergebnis ein. Das Gesamtprüfungsergebnis bestimmt die Gesamtnote in dem Prüfungsfach zu 50%.

Grafik Prüfungsvorschrift

Diese Bestimmung gilt für Deutsch, Mathematik, der 1. Fremdsprache und das Fach der obligatorischen mündlichen Prüfung.

Für die Realisierung dieser Bestimmungen wird eine neue Prüfungsvorschrift angelegt. Klicken Sie dazu im Navigationsbereich auf Prüfungsvorschriften. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Listenbereich und wählen Sie aus dem erscheinenden Menü den Eintrag Neu. Es erscheint folgendes Fenster:

Dialog Prüfungsvorschrift

Geben Sie als Titel die Bezeichnung der Prüfung ein. In unserem Beispiel ist das RSA – Thüringen. Die Felder Note 1..5 sollen die einzelnen Prüfungsteile enthalten.

Der RSA besteht pro Prüfungsfach jeweils aus einer schriftlichen Prüfung und einer zusätzlichen mündlichen Prüfung. Die beiden Prüfungsteile werden in die Felder Note 1 und Note 2 eingetragen.

Nun müssen noch die Formeln für das Gesamtprüfungsergebnis und die Gesamtendnote eingetragen werden. Zur Berechnung dieser Werte stehen verschiedene Teilfunktionen zur Verfügung, die zu komplexeren Formeln kombiniert werden können. Auf diese Weise lässt sich jedes Berechnungsmodell für jede beliebige Schulform in jedem Bundesland nachbilden.

Folgende Funktionen stehen zur Verfügung:

  1. endnote2

    Die Funktion endnote2 ermöglicht die Abfrage der Jahresfortgangsnote oder den Ergebnissen der Prüfungsteile. Die Syntax der Funktion lautet:

    endnote2("1";"#FACH#";"index")

    Die Parameter #FACH# und die "1" sind obligatorisch und dürfen nicht verändert werden. Der Parameter index kann die Werte 0 bis 5 enthalten. Ist index 0 liefert die Funktion die Jahresfortgangsnote. Die Werte 1 bis 5 liefern die Ergebnisse der Prüfungsteile. Für das genannte Beispiel wird die Funktion drei Mal benötigt:

    Formel Ergebnis
    endnote2("1";"#FACH#";"0") liefert die Jahresfortgangsnote und wird für die Gesamtnote benötigt
    endnote2("1";"#FACH#";"1") liefert das Ergebnis der schriftlichen Prüfung und wird zum Berechnen der Gesamtprüfungsleistung verwendet
    endnote2("1";"#FACH#";"2") liefert das Ergebnis der mündlichen Prüfung und wird ebenfalls zum Berechnen der Gesamtprüfungsleistung verwendet
  2. avg1

    Die Funktion avg1 berechnet einen gewichteten Durchschnitt über ihre Eingabeparameter. Die Syntax lautet:

    avg1(wert1;"gewicht1";wert1;"gewicht2";…;wertX;"gewichtX")

    Dabei berechnet die Funktion den Durchschnitt nach folgendem Schema:

    (wert1gewicht1+wert2gewicht2+…+wertX*gewichtX) / (gewicht1+gewicht2+…+gewichtX)

    Da in unserem Beispiel die mündliche Note das Prüfungsergebnis zu einem Drittel beeinflusst, muss avg1 folgendermaßen verwendet werden:

    avg1([SPR];"2";[MPR];"1")

    [SPR] und [MPR] stehen hierbei für die Ergebnisse der schriftlichen und mündlichen Prüfung, die man mit endnote2 ermitteln kann. Setzt man nun die beiden Teile zusammen, erhält man für die Prüfungsnote folgende Formel:

    avg1(endnote2("1";"#FACH#";"1");"2"; endnote2("1";"#FACH#";"2");"1")

    Diese Formel wird nun in das Eingabefeld Funktion (Prüfung) eingetragen.

  3. endnote3

    In Punkt 2 wurde beschrieben, wie der Durchschnitt für die Prüfungsendnote gebildet wird. Meist hat die Prüfungskommission einen entsprechenden Entscheidungsspielraum bei der Festlegung der Prüfungsnote. Es ist also in unserem Beispiel ungünstig, mit dem in Punkt 2 berechneten Durchschnitt weiterzurechnen, um die Gesamtnote zu bestimmen, da dieser Durchschnitt in den allermeisten Fällen von der Prüfungsnote abweicht. Um Zugriff auf die vom Prüfer festgelegte Prüfungsendnote zu erhalten, benötigen wir die Funktion endnote3. Die Syntax sieht so aus:

    endnote3("1";"#FACH#")

    Diese Funktion wird genauso verwendet, wie hier angegeben. Die beiden Parameter dürfen nicht verändert werden. Im letzten Schritt wird zur Berechnung der Gesamtnote die Funktion avg1 mit endnote2 und endnote3 verknüpft:

    avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"1";endnote3("1";"#FACH#");"1")

    Dieses Konstrukt berechnet den gewichteten Durchschnitt aus der Jahresfortgangsnote und der eingegebenen Prüfungsnote. Die Formel wird nun in das Eingabefeld Funktion (Gesamt) eingetragen.

Prüfungseinstellungen für Mecklenburg-Vorpommern

Für die Realisierung der Bestimmungen aus §10 Abs. 3 und 5 bzw. §10 Abs.1,2 und 4 müssen am cevex Server 2 neue Prüfungsvorschriften angelegt werden:

Klicken Sie dazu im Navigationsbereich auf Prüfungsvorschriften. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Listenbereich und wählen Sie aus dem erscheinenden Menü den Eintrag Neu.

Prüfung nach §10 Abs. 3 und 5

Geben Sie als Bezeichnung §10 Abs. 3 und 5 ein.

Eine solche Prüfung kann aus maximal 2 Teilen bestehen, um die Eingabe an dem Excel-Formular des Ministeriums zu orientieren geben Sie folgende Bezeichnungen ein (1 und 4):

1 Schriftl. Prüfungsnote
4 Freiwillige mündl. Prüfung

Kopieren Sie folgende Formel in das Eingabefeld Funktion (Gesamt):

wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"4"));avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"1";"1");"6";endnote2("1";"#FACH#";"1");"4");avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"1";"1");"6";endnote2("1";"#FACH#";"1");"2";endnote2("1";"#FACH#";"4");"2"))

Hinweis: Am PRIME LINE Notebook erfolgt die Erfassung unter Prüfungen, es wird als Vornote der Durchschnitt verwendet. Die Felder VN, 2, 3, 5 und Prüfung bleiben unbenutzt. Die Gesamtnote wird berechnet und muss übernommen werden.

Prüfung nach §10 Abs.1, 2 und 4

Geben Sie als Bezeichnung §10 Abs.1,2 und 4 ein.

Eine solche Prüfung kann aus maximal 3 Teilen bestehen:

  1. Jahresarbeit
  2. Mündl. Prüfungsnote
  3. Freiwillige mündl. Prüfung

Kopieren Sie folgende Formel in das Eingabefeld Funktion (Gesamt):

wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"4"));wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"2")+endnote2("1";"#FACH#";"3"));runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"2";"1");wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"2"));avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"1";"1");"6";endnote2("1";"#FACH#";"3");"4");avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"1";"1");"50";endnote2("1";"#FACH#";"2");"25";endnote2("1";"#FACH#";"3");"25")));avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"1";"1");"6";endnote2("1";"#FACH#";"4");"4"))

Hinweis: Am Client erfolgt die Erfassung unter Prüfungen, es wird als Vornote der Durchschnitt verwendet. Die Felder VN, 1, 5 und Prüfung bleiben unbenutzt. Die Gesamtnote wird berechnet und muss übernommen werden.

Prüfung nach §11 Abs. 2 und 4

Für die Realisierung der Bestimmungen aus §11 Abs. 2 und 4 bzw. §11 Abs. 1 und 3 werden am cevex Server 2 neue Prüfungsvorschriften angelegt. Klicken Sie dazu im Navigationsbereich auf Prüfungsvorschriften. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Listenbereich und wählen Sie aus dem erscheinenden Menü den Eintrag Neu.

Geben Sie als Bezeichnung §11 Abs. 2 und 4 ein. Eine solche Prüfung kann aus maximal 2 Teilen bestehen:

  1. Schriftl. Prüfungsnote
  2. Freiwillige mündl. Prüfung

Kopieren Sie folgende Formel in das Eingabefeld Funktion (Gesamt):

runden(wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"2"));avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"60";endnote2("1";"#FACH#";"1");"40");avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"50";endnote2("1";"#FACH#";"1");"30";endnote2("1";"#FACH#";"2");"20"));"1";"4")

Für den Fall, dass mit dem Durchschnitt als Jahresnote gerechnet werden soll:

runden(wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"2"));avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"2";"1");"60";endnote2("1";"#FACH#";"1");"40");avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"2";"1");"50";endnote2("1";"#FACH#";"1");"30";endnote2("1";"#FACH#";"2");"20"));"1";"4")

Hinweis: am PRIME LINE Notebook erfolgt die Erfassung unter Prüfungen, es wird als Vornote die Note im 2. Schulhalbjahr verwendet. Die Felder VN, 3, 4, 5 und Prüfung bleiben unbenutzt. Die Gesamtnote wird berechnet und muss übernommen werden.

Prüfung nach §11 Abs. 1 und 3

Geben Sie als Bezeichnung §11 Abs. 1 und 3 ein. Eine solche Prüfung kann aus maximal 3 Teilen bestehen:

  1. Jahresarbeit
  2. Mündl. Prüfungsnote
  3. Freiwillige mündl. Prüfung

Kopieren Sie folgende Formel in das Eingabefeld Funktion (Gesamt):

runden(wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"3"));wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"1"));wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"2"));"--";avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"70";endnote2("1";"#FACH#";"2");"30"));avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"70";endnote2("1";"#FACH#";"1");"15";endnote2("1";"#FACH#";"2");"15"));avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"80";endnote2("1";"#FACH#";"3");"20"));"1";"4")

Für den Fall, dass mit dem Durchschnitt als Jahresnote gerechnet werden soll:

runden(wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"3"));wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"1"));wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"2"));"--";avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"2";"1");"70";endnote2("1";"#FACH#";"2");"30"));avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"2";"1");"70";endnote2("1";"#FACH#";"1");"15";endnote2("1";"#FACH#";"2");"15"));avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"2";"1");"80";endnote2("1";"#FACH#";"3");"20"));"1";"4")

Hinweis: am PRIME LINE Notebook erfolgt die Erfassung unter Prüfungen, es wird als Vornote die Note im 2. Schulhalbjahr verwendet. Die Felder VN, 4, 5 und Prüfung bleiben unbenutzt. Die Gesamtnote wird berechnet und muss übernommen werden.

Sie können Sie Prüfungsvorschriften nun am Client (PRIME LINE Notebook) verwenden.

Prüfungseinstellungen für Niedersachsen

Für die Realisierung der Bestimmungen in Niedersachsen wird am cevex Server eine neue Prüfungsvorschrift angelegt.

Klicken Sie dazu im Navigationsbereich auf Prüfungsvorschriften. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Listenbereich und wählen Sie aus dem erscheinenden Menü den Eintrag Neu.

Abschluss

Eine solche Prüfung kann aus maximal 2 Teilen bestehen:

  1. Prüfung
  2. zus. mndl. Prüfung

Kopieren Sie folgende Formel in das Eingabefeld Funktion (Gesamt):

avg1(runden(durchschnitt1("1";"#FACH#");"2";"1");"2";avg1(endnote2("1";"#FACH#";"1");"2";endnote2("1";"#FACH#";"2");"1");"1")

Sie können Sie Prüfungsvorschriften nun am Client (PRIME LINE Notebook) verwenden.

Prüfungseinstellungen für Thüringen

Gymnasium BLF

Für die Realisierung der Bestimmungen zur besonderen Leistungsfeststellung an Thüringer Gymnasien wird am cevex Server eine neue Prüfungsvorschrift angelegt.

Klicken Sie dazu im Navigationsbereich auf Prüfungsvorschriften. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Listenbereich und wählen Sie aus dem erscheinenden Menü den Eintrag Neu.

Die BLF besteht aus zwei möglichen Prüfungsteilen - einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach. Die beiden Prüfungsteile werden in die Felder Note 1 und Note 2 eingetragen.

Folgende Formel wird in das Eingabefeld Funktion (Prüfung) eingetragen:

avg1(endnote2("1";"#FACH#";"1");"2"; endnote2("1";"#FACH#";"2");"1")

In das Eingabefeld Funktion (Gesamt) wird diese Formel eingetragen:

avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"1";endnote3("1";"#FACH#");"1")

Jetzt kann die Prüfungsvorschrift in PRIME LINE Notebook verwendet werden.

RSA und QHSA

Strebt ein Schüler in Thüringen den Realschulabschluss an, muss er drei schriftliche und eine mündliche Prüfung ablegen. Die schriftlichen Prüfungen finden in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache statt. Das Fach der mündlichen Prüfung kann der Schüler aus einer Reihe anderer Fächer auswählen. In den Fächern der schriftlichen Prüfungen kann der Schüler zusätzlich jeweils eine weitere mündliche Prüfung ablegen, um das Gesamtprüfungsergebnis zu verbessern. In diesem Fall geht das Ergebnis der mündlichen Prüfung zu einem Drittel in das Gesamtprüfungsergebnis ein. Das Gesamtprüfungsergebnis bestimmt die Gesamtnote in dem Prüfungsfach zu 50%.
Für die Realisierung dieser Bestimmungen wird am cevex Server eine neue Prüfungsvorschrift angelegt. Klicken Sie dazu im Navigationsbereich auf Prüfungsvorschriften. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Listenbereich und wählen Sie aus dem erscheinenden Menü den Eintrag Neu.
Geben Sie als Bezeichnung RSA ein.

Der RSA besteht pro Prüfungsfach jeweils aus einer schriftlichen Prüfung und einer zusätzlichen mündlichen Prüfung. Die beiden Prüfungsteile werden in die Felder Note 1 und Note 2 eingetragen.

Diese Formel in das Eingabefeld Funktion (Prüfung) eingetragen:

avg1(endnote2("1";"#FACH#";"1");"2"; endnote2("1";"#FACH#";"2");"1")

Diese Formel in das Eingabefeld Funktion (Gesamt) eingetragen:

avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"1";endnote3("1";"#FACH#");"1")

Wiederholen Sie den Vorgang und legen Sie ein weiteres Profil mit der Bezeichnung QHSA an. Die Einstellungen sind dieselben.

Sie können die Prüfungsvorschriften nun am PRIME LINE Notebook verwenden.

RSA (Darstellen und Gestalten/Sport) und QHSA (DG/SP)

Der Abschluss besteht pro Prüfungsfach jeweils aus einer praktischen und einer mündlichen Prüfung, die jeweils zu 50% gewichtet werden.

Die beiden Prüfungsteile werden in die Felder Note 1 (praktisch) und Note 2 (mündlich) eingetragen.

Tragen Sie folgende Formel in das Eingabefeld Funktion (Prüfung) ein:

avg1(endnote2("1";"#FACH#";"1");"1"; endnote2("1";"#FACH#";"2");"1")

In das Eingabefeld Funktion (Gesamt) tragen Sie folgende Formel ein:

avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"1";endnote3("1";"#FACH#");"1")

Wiederholen Sie den Vorgang und legen Sie ein weiteres Profil mit der Bezeichnung QHSA (DG/SP) an. Die Einstellungen sind dieselben.

Sie können Sie Prüfungsvorschriften nun am PRIME LINE Notebook verwenden.

Prüfungseinstellungen für Sachsen OS RSA/QHSA/HSA

Für die Realisierung der Bestimmungen in Sachsen werden am cevex Server 3 neue Prüfungsvorschriften angelegt.

Klicken Sie dazu im Navigationsbereich auf Prüfungsvorschriften. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in den Listenbereich und wählen Sie aus dem erscheinenden Menü den Eintrag Neu.

OS RSA

Eine solche Prüfung kann aus maximal 2 Teilen bestehen: 1. Prüfung 2. zus. mndl. Prüfung

Kopieren Sie folgende Formel in das Eingabefeld Funktion (Gesamt):

avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"1"; endnote2("1";"#FACH#";"1");"1";endnote2("1";"#FACH#";"2");"1")

OS HSA/QHSA

Eine solche Prüfung kann aus maximal 2 Teilen bestehen: 1. Prüfung 2. zus. mndl. Prüfung

Kopieren Sie folgende Formel in das Eingabefeld Funktion (Gesamt):

wenn(istleer(endnote2("1";"#FACH#";"2"));avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"1"; endnote2("1";"#FACH#";"1");"1");avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"1"; endnote2("1";"#FACH#";"1");"1";endnote2("1";"#FACH#";"2");"1"))

OS RSA §36

Eine solche Prüfung kann aus maximal 2 Teilen bestehen: 1. schriftliche Prüfung 2. prakrische Prüfung

Kopieren Sie folgende Formel in das Eingabefeld Funktion (Prüfung):

avg1(endnote2("1";"#FACH#";"1");"2";endnote2("1";"#FACH#";"2");"1")

Kopieren Sie folgende Formel in das Eingabefeld Funktion (Gesamt):

avg1(endnote2("1";"#FACH#";"0");"1"; endnote3("1";"#FACH#");"1")

Jetzt kann die Prüfungsvorschrift in PRIME LINE Notebook verwendet werden.

Die genauen Vorschriften der Schulordnung finden Sie hier